Bildung und Teilhabe (BuT)
Kinder und Jugendliche, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu gehört auch Lernförderung. Wir rechnen direkt darüber ab, Sie müssen nichts vorstrecken.
Für die Lernförderung braucht es einen eigenen Antrag, meist mit einer Bestätigung der Schule. Das klingt nach Papierkram, und das ist es auch. Wir helfen Ihnen beim Antrag.